1. Terminvereinbarung
Wenn du mit mir einen Termin vereinbarst, dann blocke ich für dich diesen Termin und kann für diesen Zeitraum keinen anderen Auftrag annehmen. Sollte ich dich zum verabredeten Zeitpunkt nicht antreffen, habe ich dadurch einen Verdienstausfall und behalte mir vor, eine angemessene Ausfallentschädigung zu berechnen. Alle Absagen innerhalb 24 Stunden vor Termin werden ebenfalls als Verdienstausfall berechnet. Sollten du einen Termin nicht einhalten können, bitte ich daher um eine rechtzeitige Mitteilung.
2. Anmeldung & Auftragsbestätigung
Der Bike Service Frankfurt ist gut ausgestattet. Doch ist es sehr wichtig, eine genaue Beschreibung des Fahrrads zu bekommen. Deswegen brauche ich von dir vorab Informationen! Zwecks Planung und Organisation ist es ebenfalls wichtig, wo und in welchem Rahmen ich arbeiten werde. Daher bitte ich dich um eine möglichst genaue Anmeldung und verbindliche Auftragsbestätigung.
3. Der Service
Ich erledige nach Möglichkeit alle Arbeiten an deinem Bike direkt vor Ort. Sollte das Wetter nicht mitspielen oder es doch eine größere Angelegenheit werden, nehme ich dein Bike mit, mache alles fertig und bringe es wieder. Beratungen sind persönlich, telefonisch und per Videotelefonie möglich und werden nach meinem Stundensatz (siehe Preisliste) abgerechnet. Der Hinweis dazu erfolgt nochmals vor dem Gespräch. Nach dem Gespräch werden die Kosten genannt und bestätigt.
4. Preise
4.1 Die Leistungen berechne ich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste.
4.2 Bei absehbaren größeren Leistungen oder auf Kundenwunsch erstelle ich einen Kostenvoranschlag. Diesen kalkuliere ich bestmöglich, übernehmen aber keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Ergibt sich bei der Durchführung des Auftrags, dass weitere Kosten entstehen werden, sind diese zusätzlichen Kostenpositionen ebenfalls zu vergüten. Ich werde bei einer erkennbar werdenden Überschreitung der Gesamtsumme des Kostenvoranschlags unverzüglich darauf hinweisen. In diesem Fall steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Bereits von mir erbrachte Leistungen sind allerdings zu bezahlen.
5. Fertigstellungstermin
Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn ich diese mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart habe. Auch im Falle eines verbindlichen Fertigstellungstermins bin ich nicht für Verzögerungen verantwortlich, die sich aus einer Änderung oder Erweiterung des Arbeitsumfangs ergeben und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Ich nenne in diesem Fall einen neuen Fertigstellungstermin.
6. Bezahlung
Die Kosten für den Service setzen sich zusammen aus den Anfahrtskosten, den Paketpreisen bzw. der Arbeitszeit sowie den Preisen für die Ersatzteile. Die Bezahlung erfolgt direkt nach dem Service in bar, per Kartenzahlung oder Paypal.
7. Reklamationen, Mängel, Garantien
7.1 Sollte der Kunde mit der Arbeit einmal nicht zufrieden sein, dann bitte ich dies zeitnah mitzuteilen, damit das Problem unkompliziert und kulant behoben werden kann, ohne Folgeschäden zu verursachen.
7.2 Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln, die dem Kunden bei Vertragsabschluss oder bei Entgegennahme/Abnahme bekannt waren, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat sich seine Rechte ausdrücklich vorbehalten.
7.3 Bei neuen Sachen hafte ich nach den gesetzlichen Vorschriften. Dazu gehört auch, dass ich eine Leistung verweigern kann, wenn mir der Kunde trotz einer Anforderung meinerseits die beanstandete Ware nicht zur Überprüfung zur Verfügung stellt. Ich entscheide, ob ich im Rahmen der Nacherfüllung den Mangel durch eine Nachbesserung oder eine Nachlieferung bzw. Neuherstellung beseitige.
7.4 Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Abweichend hiervon beträgt die Verjährungsfrist für Nacherfüllungsansprüche und die Ausübung eines Rücktrittsrechts wegen Mängeln bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Übergabe. Diese Verkürzung gilt nicht für Mängel, die ich arglistig verschwiegen habe oder die eine Beschaffenheit der Ware betreffen, für die ich eine Garantie übernommen haben.
7.5 Die in Auftragsbestätigungen, Prospekten oder sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen stellen keine Garantien im Sinne der §§ 443, 444 BGB dar. Garantieerklärungen und zugesicherte Eigenschaften liegen nur dann vor, wenn sie von mir ausdrücklich als solche abgegeben werden oder in den Produktunterlagen als solche bezeichnet werden.
8. Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz
Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haften ich und meine Erfüllungsgehilfen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung durch uns du daher regelmäßig vertrauen darfst). Meine Haftung ist in diesem Fall auf Ersatz der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und Aufwendungen beschränkt.
9. Haftung
Ich hafte nicht im Falle unvorhersehbarer Schäden und Aufwendungen, die durch mich verursacht wurden.